Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde am 14.06.2013 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und tritt ab dem 13.06.2014 in Kraft. Zahlreiche wesentliche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich, die gerade für den Online-Handel eine enorme Umstellung bedeuten. Grundlegend muss festgehalten werden, dass das Gesetz aufgrund der Harmonisierung in den Mitgliedsstaaten einen positiven Einfluss auf den grenzüberschreitenden Handel mit sich bringt.

Primäre Ziele der Verbraucherrechterichtlinie

  • Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus
  • Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten
  • Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt sowohl für Händler als auch Verbraucher
  • Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel

Änderungen aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie für Online-Händler

  1. Einführung von grundlegenden vertraglichen Informationspflichten für Verbraucherverträge z.B. Voraussetzungen für die Erhebung eines Entgelts für die Nutzung eines Zahlungsmittels

  2. Weitreichende Vereinheitlichung des Rechts für Fernabsatzverträge, z.B. Neufassung des Widerrufsrechts und des Rechts der Rückabwicklung bei Verbraucherverträgen sowie ein einheitliches europäisches Muster für Widerrufsbelehrungen

  3. Verpflichtung des Händlers zur Bestätigung eines Vertrages

  4. Hinweispflicht bezüglich der Akzeptanz von bestimmten Zahlungsmitteln und dem eventuellen Bestehen von Lieferbeschränkungen

  5. Anpassung des Begriffs der Garantie an die Definition der Verbraucherrechterichtlinie

  6. Ergänzung bestimmter Vorschriften des Verbrauchergüterkaufrechts, welche die Leistungszeit sowie den Gefahrübergang beim Versendungskauf in Abweichung vom allgemeinen Kaufrecht regeln

  7. Grundsätzliche Übernahme der Kosten von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie der Rücksendung der Ware durch den Händler, sofern dieser den Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert hat

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Quelle: Händlerbund